DIE ANWENDUNG GLYPHOSATHALTIGER PFLANZEN-SCHUTZMITTEL IST VERBOTEN:
1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
2. unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei den die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
HINWEISE ZUR LAGERUNG UND ENTSORGUNG: Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Frostfrei lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt/Behälter mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Verpackung nicht wiederverwenden
ALLGEMEINE HINWEISE: Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Um die Schaumbildung im Tank zu reduzieren, wird empfohlen ein Antischaummittel einzusetzen. Gegebenenfalls sind weitere Länderregelungen gemäß §22 PflSchG zu beachten und die jeweils zuständige Länderbehörde zu konsultieren.
HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS UND DER UMWELT: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL- Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Miss- brauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ein- zuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile erfolgt. Zum Schutz vor Abdrift Spritzschirm verwenden.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel ist fischgiftig. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
ERSTE HILFE: Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Gebrauch reinigen. Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen falls vorhanden entfernen. Nach Einatmen die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Verschlucken den Mund mit Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kern-/Steinobst, und in Zierpflanzenkulturen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Maximal eine Behandlung pro Kultur/Jahr.
Gefahrenhinweise: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitungeinhalten. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).